Die Finanzämter Thüringen und Saarland drohen den Landesvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie weiter Zahlungen an die Bundesvereinigung leisten. Ausserdem fordern die Finanzämter, dass die Satzungen entsprechend geändert werden sollen.
Die VVN-BdA hat darauf mit einer Presseerklärung reagiert:
Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundevereinigung durch die Finanzämter?
Am 6. Januar 2020 wurde der thüringischen Landesvereinigung (TVVdN-BdA e.V.) der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit erneut bescheinigt.
Allerdings macht das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf. Damit sind die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint. Soll die VVN-BdA zerschlagen werden? weiterlesen »