Wir dokumentieren den Redebeitrag des Kreissprechers der VVN-BdA Kreisvereinigung, Jens Kany:
„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Kampf gegen Chauvinismus, Rassismus und jede Form der Menschenfeindlichkeit hier in Karlsruhe, wie anderswo.
Als ich gefragt wurde, ob ich hier heute reden könnte, war mein erster Gedanke: Was könnte ich denn noch sagen, was in den letzten knapp 2 Jahren nicht schon dutzende Male gesagt wurde? Doch dann erinnerte ich mich an die Worte von Berthold Brecht, der schrieb: „Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde.“
Also lasst es uns immer und immer wieder sagen: Es gibt in diesem Land kein Recht auf Rassismus, auf Hassrede oder auf die Verbreitung faschistischer Ideologie! Dies besagen nicht nur Artikel 139 des Grundgesetzes und §130 des Strafgesetzes, dies ist zudem im „Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung“ bei der Vereinten Nationen völkerrechtlich festgelegt!
In diesem Übereinkommen heißt es z.B. in Artikel 4a: „jede Verbreitung von Ideen, die sich auf die Überlegenheit einer Rasse oder den Rassenhass gründen, jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung und jede Gewalttätigkeit oder Aufreizung dazu gegen eine Rasse oder Personengruppe anderer Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit sind zu einer nach dem Gesetz strafbaren Handlung zu erklären.“
Weiter heißt es in Artikel 4b: „Alle Organisationen und alle organisierten oder sonstigen Propagandatätigkeiten, welche die Rassendiskriminierung fördern oder dazu aufreizen sind als gesetzeswidrig zu erklären und zu verbieten und die Beteiligung an derartigen Organisationen oder Tätigkeiten sind als eine nach dem Gesetz strafbare Handlung anzuerkennen.“
Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2015 zum wiederholten Male gerügt, weil sie eben jene völkerrechtlichen Grundlagen bis heute noch nicht umgesetzt hat.
Auch die Stadt Karlsruhe stiehlt sich nun seit fast 2 Jahren aus der Verantwortung. Es wird behauptet, man könne nichts gegen die Naziaufmärsche unternehmen. Die Wahrheit ist aber doch, dass den OB kein Gesetz und keine Verordnung daran hindert, sich z.B. an unserem antifaschistischen Protest zu beteiligen oder zur Teilnahme an unseren Kundgebungen aufzurufen. Dann wären wir hier heute nicht 200, sondern vielleicht 2.000. Es gibt auch kein Gesetz und keine Verordnung, die den Gemeinderat darin hinder, sich mit dem antifaschistischen Protest zu solidarisieren.
Es ist nicht wahr, dass die Stadt nichts gegen die Naziaufmärsche unternehmen kann, sie will nichts dagegen unternehmen! Und selbst wenn ihr rechtlich die Hände gebunden wären, was ich bezweifle, so könnte sie sich dennoch politisch in einer Weise verhalten, die den antifaschistischen Protest fördert, anstatt ihn wie bisher zu kriminalisieren und zu diskreditieren.
Und natürlich ist auch die Kürzungspolitik des Gemeinderats, der schrittweise Abbau des Sozialsystems, der Kultur, der Bildung, aber auch die Privatisierungen z.B. am Klinikum Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Dadurch wird der soziale Boden bereitet, auf dem Zukunfts- und Existenzängste wachsen, die dann von den rechten Hetzern aufgegriffen werden können.
Und damit es auch wirklich nicht einmal zuwenig gesagt wurde, lasst es mich zum Schluss noch einmal wiederholen:
Es gibt kein Recht auf Rassismus,
Es gibt kein Recht auf Hassrede,
Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!“