Erfolg für angeklagten Antifaschisten – Freispruch beim Amtsgericht Karlsruhe

23. Juli 2014

Der Prozess gegen einen jungen Antifaschisten wegen angeblichen Landfriedensbruchs in Tateineinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht in Karlsruhe am 8.7.2014 endete mit Freispruch.

3000 BürgerInnern hatten sich am 25.5.2013 an der erfolgreichen antifaschistischen Protestaktion gegen den Naziaufmarsch in Karlsruhe auf dem Bahnhofsplatz beteiligt, die von einem breiten Bündnis getragen wurde und zu der auch die Stadt Karlsruhe aufgerufen hatte. Jetzt wurde einem jungen Antifaschisten unter fadenscheinigen Vorwänden der Prozess gemacht.

Die Verteidigung hatte bereits im Vorfeld vergeblich die Einstellung des Verfahrens gefordert. Wenn es nach der Anklage gegangen wäre könnten viele, die an der Protestaktion teilgenommen haben, sich auf der Anklagebank wiederfinden.

Alle Polizeizeugen der BAO-Einsatz mussten zugeben, dass sie kein strafbares Handeln des Angklagten gesehen hatten. Zur Anklage kam es auch nur, da der angeklagte Antifaschist auf Polizeivideos im Nachhinein identifiert wurde, da er offensichtlich in polizeilichen Dateien gelistet war. Da dem Antifaschisten keine Straftat vorgeworden werden konnte, wurde versucht, ihn wegen Landfriedensbruch zu belangen, da er sich angeblich in einer Menge von 500 Linken und 70 bis 80 gewaltbereiten Linksautonomen befunden hätte, wie es einleitend in der Anklageschrift hieß, um den Angeklagten in „passende Licht“ zu rücken.

Der Aufruf zur Protestaktion mit über 100 unterzeichnenden Organisationen, die zu der antifaschistischen Protestaktion aufgerufen hatten, und die überall rund um den Bahnhofsplatz protestierten, war kennzeichnenderweise nicht in der Ermittlungsakte und musste erst durch den Verteidiger ins Verfahren eingeführt werden. Damit ergab sich aber gleich ein ganz anderes Bild als die Staatsanwaltschaft aufgrundlage der Angaben der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei vermitteln wollte.

Auch die beiden von der Verteidung geladenen ZeugInnen vermittelten allerdings ein ganz anderes Bild. Sie standen die ganze Zeit in unmittelbarer Nähe des Angeklagten in der ersten Reihe und berichteten von jungen Menschen, mit denen sie sich nett unterhalten hätten. Angst vor den Demonstranten hätten sie nicht gehabt, sonst hätten sie sich sicher entfernt, wohl aber vor den zum Teil vermummten Polizisten. Auserandersetzungen hätte es nur gegeben, da die Polizei versucht hätte, ein über die Polizeiabsperrung gehängtes Transparent abzuhängen.

Später hätten Polizisten grundlos älteren verdi-Mitgliedern, die sich am Polizeiabsperrgitter aufstützten ohne Vorwarnung auf die Hände gehauen. Außerdem wurde der ehemaliger Sozialbürgermeister der Stadt Karlsruhe, der vermitteln wollte, ebenfalls grundlos mit Pfefferspray verletzt.

Als die letzte Polizeizeugin der Sondereinheit dann auch noch wahrheitswidrig, entgegen den vorliegenden Videoaufnahmen und den Aussagen Ihrer KollegInnen, fabulierte, 60-70 gewaltbereitete Autonome hätten sich durch die Polizeisperre auf den Bahnhofsplatz begeben – wohl um mit dieser Aussage den „Tatbestand des Landfriedensbruch“ überhaupt erst zu begründen – führte dies zu einem empörten Raunen der anwesenden Prozessbeobachterinnen ob dieser Falschaussage.

Konsequenterweise kam es dann zum Freispruch, nachdem die vom Staatsschutz konstruierte Anklage in sich zusammengefallen war.