Ska-Gida Sommerparty am 8. September
10. September 2015
Hier der Redebeitrag des VVN-BdA Kreissprechers auf der Kundgebung:
Für den 24. Februar dieses Jahres rief der Karlsruher PEGIDA-Ableger zum ersten Mal zu einem sog. „Spaziergang“ auf. Von Anfang an war klar, dass es sich dabei um Nazis handelt. Allein die Wahl des Termins – einen Tag nach dem alljährlich in Pforzheim stattfindenden Neonazi-Aufmarsch – hat unzweideutig darauf hingewiesen. Neofaschistische Gruppierungen, die gestern nach Pforzheim mobilisierten, mobilisierten heute nach Karlsruhe. Das war der Beginn von PEGIDA-Karsruhe.
Mittlerweile, nach über einem halben Jahr, hat sich der Anfangsverdacht erhärtet. Die Redebeiträge auf den PEGIDA-Kundgebungen haben kontinuierlich volksverhetzenden Charakter. In den letzten Wochen und Monaten wurde diesbezüglich von Mitstreitern des Netzwerks gegen Rechts und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses umfangreiches Material zusammengetragen. Gestern erst wurde auf der Internetseite des Netzwerks gegen Rechts eine Broschüre veröffentlicht, in der die Redebeiträge auf den PEGIDA-Kundgebungen detailliert dargestellt und inhaltlich analysiert werden.
Völlig unerklärlich ist vor diesem Hintergrund, dass der Gemeinderat ein Verbot dieser offen volksverhetzenden Veranstaltungen nicht einmal in betracht zieht. Der Hauptausschuss des Gemeinderats begründete seine Ablehnung der Verbotsforderung damit, dass die Versammlungen der Nazis nicht verboten werden könnten, weil die Rechtsverstöße lediglich von Einzelpersonen ausgingen und nicht der ganzen Versammlung zugerechnet werden könnten. Das Märchen vom Einzeltäter soll also den faschistischen Charakter der Bewegung verdecken.
Und ich sage ganz bewusst: FASCHISTISCHE Bewegung!
Hierzu ein skandalöses Urteil des Landgerichts Stuttgart: Das Landgericht Stuttgart hat am 11. Juni rechtskräftig entschieden, dass Menschen wie Michael Stürzenberger, der auch schon in Karlsruhe sprach, öffentlich nicht mehr als „Neonazis“ bezeichnet werden dürfen. Das Gericht definierte in seinem Urteil, dass Neonazis nur diejenigen genannt werden dürften, die sich offen zum deutschen Faschismus bekennen, der von ´33 bis ´45 an der Macht war. Als ob der Hitlerismus die einzige historische Erscheinungsform von Faschismus gewesen wäre. Und als ob diese Erscheinungsform die einzige und allein mögliche Erscheinungsform von Faschismus wäre. Dass die Vorsilbe „Neo“ explizit voraussetzt, dass es sich beim Neona¬zismus um eine neue Erscheinung und keineswegs um ein hundertprozentiges Abziehbild der NSDAP handelt, kommt dem Gericht gar nicht erst in den Sinn.
Stellen wir uns die Frage: Was ist Faschismus?
Der Faschismus in der Bewegung, d.h. noch nicht an die Macht gekommen, ist das reaktionäre Reservepotenzial in Zeiten bürgerlicher Demokratie mit der besonderen geschichtlichen Funktion, eine Massenbasis für den Übergang zu einer faschistischen Diktatur bereitzustellen, sofern dies zum Machterhalt der herrschenden politischen Klasse erforderlich ist. Die Differenzierung zwischen dem „Rechtspopulismus“ auf der einen und dem offen-faschistischen Milieu auf der anderen Seite ist nur die gegenwärtige Entwicklungsphase dieses Potenzials.
Die faschistische Bewegung war niemals ein einheitlicher, monolithischer Block, der sich auf die Ideen Adolf Hitlers beschränkte. Der Faschismusforscher Reinhard Kühnl beschrieb die Anfänge der faschistischen Bewegung in den 1920er Jahren wie folgt: „Zwischen den beiden Weltkriegen bildeten sich in fast allen europäischen Ländern Gruppen und Bewegungen, die in das herkömmliche politische Schema schwer einzuordnen waren. Sie protestierten sowohl gegen den Kapitalismus als auch gegen den marxistischen Sozialismus; sie bekämpften die bürgerliche Demokratie; … sie behaupteten, konservativ und revolutionär zugleich zu sein; und stellten damit dem ersten Anschein nach eine merkwürdige Mischung aus linken und rechten Elementen dar. ‚Faschisten‘ nannten sich jene Gruppen zunächst in Italien.“
Dass sich die herrschenden Kreise der Weimarer Republik hinter Hitler und seine NSDAP stellten, lag vor allem daran, dass diese Partei und ihr Führer sich anboten und geeignet waren, die Interessen des reaktionärsten und chauvinistischsten Teils des deutschen Groß- und Finanzkapitals mit allen erforderlichen Mitteln zu vollstrecken.
Die vordergründige Ablehnung und Distanzierung vom Hitlerismus kann daher niemals ein sinnvolles Definitionskriterium für Faschismus sein.
PEGIDA, Kargida und sämtliche Ableger dieser Gruppen stellen in diesem Sinne eine faschistische Bewegung dar. Unser Ziel kann daher nur eines sein:
Verbot ihrer Versammlungen und strafrechtliche Verfolgung der Volksverhetzer!