1. Mai 2020
29. April 2020
Am Freitag steht der 1. Mai an. Wegen des neuartigen Coronavirus fallen die DGB-Demo und das Fest im Stadtgarten dieses Jahr aus. Der DGB hat seine Aktivitäten ins Internet verlegt:
Ab 10 Uhr LIVESTREAM Baden-Württemberg:
Ab 11 Uhr LIVESTREAM DGB-Bundesvorstand:
https://www.dgb.de/erster-mai-tag-der-arbeit
Wer am 1. Mai trotz Corona auf die Straße gehen möchte, hat dazu im Anschluss an die Online-Aktivitäten des DGB Gelegenheit. Ein Bündnis ruft zu einer Kundgebung um 13.30 Uhr auf dem Friedrichsplatz auf.
https://erstermaika.wordpress.com/startseite/
Darüber hinaus gibt es von 12 – 18 Uhr im Querfunk ein Sonderprogramm zum 1. Mai.
Demokratisch durch die Pandemie!
9. April 2020
Presseerklärung der VVN-BdA Bundesorganisation, 8. April 2020
Die Corona-Pandemie stellt die Welt plötzlich vor tödliche Gefahren. Das Virus interessiert sich dabei nicht für Politik. Politisch sind allerdings die Reaktionen der Regierungen und Parteien.
Zahlreiche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten wurden innerhalb kurzer Zeit weltweit eingeführt. Diese Maßnahmen sind objektiv notwendig, um ein Massensterben zu verhindern. Gleichzeitig wird erkennbar, dass in dieser Krise in vielen Ländern bereits zuvor erkennbare autoritäre und restriktive Entwicklungstendenzen verstärkt und beschleunigt werden.
Innerhalb der EU gilt dies insbesondere für die Regierung Ungarns, die die parlamentarische Arbeit auf unbestimmte Zeit hat aussetzen lassen.
Auch in Deutschland gibt es von Seiten der Bundes- und Landesregierungen problematische Äußerungen, Erwägungen, Gesetzesvorhaben und teilweise auch Maßnahmen.
Begleitet werden diese Tendenzen ebenfalls in vielen Ländern durch extrem rechte, xenophobe, rassistische und insbesondere antisemitische Verschwörungstheorien, die sich auf Ursprung, Verbreitung und Folgen der Corona-Pandemie beziehen.
Zu dieser Situation fordert die VVN-BdA folgendes:
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Begriffe wie „Ausgangssperre“, „Ausnahmezustand“ und „Krieg“ haben in der Krisenbewältigung nichts zu suchen. Sie machen unnötig Angst und suggerieren militärische Lösungen für medizinische und gesellschaftliche Probleme.
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Alle Verordnungen und Maßnahmen müssen konkret begründet, zeitlich befristet, auch durch unabhängige Experten bewertet und ausgewertet werden und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies gilt jeweils auch für zeitliche Verlängerungen.
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Verordnungen und Maßnahmen müssen Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein.
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Gesetzgeberische Prozesse, insbesondere die sich auf Krisenbewältigung beziehen, sind auf die Zeit nach der Pandemie zu verschieben. Gute Gesetze brauchen Zeit zur Reflexion.
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Notwendige Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind mit Augenmaß durchzusetzen. Spaziergänger sind keine Verbrecher.
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Politische Aktivitäten im öffentlichen Raum, die die notwendigen Einschränkungen beachtet, müssen selbstverständlich möglich sein.
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Besonders gefährdet sind Obdachlose und Geflüchtete. Sie bedürfen einer besonders guten Fürsorge, nicht martialischer Abschottung. Es müssen Maßnahmen für eine angemessene Unterbringung ergriffen werden, z. B. in Hotels.
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Die gefährlichen Lagern an der EU-Außengrenze und in Griechenland müssen aufgelöst und die Geflüchteten evakuiert und dezentral untergebracht und versorgt werden.
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Deutschland muss endlich den Kindern und Jugendlichen, zu deren Aufnahme sich „Solidarische Städte“ bereiterklärt haben, aufnehmen.
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Das Militär kann Transport- und Hilfsdienste leisten, aber nicht Ordnungsmacht im Inneren sein. Die Trennung von Polizei und Militär ist unabdingbar. Bundeswehrsanitätskräfte sind der zivilen Leitung zu unterstellen.
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Die EU muss den Missbrauch der Pandemie zur Festschreibung strukturell antidemokratischer Ziele in ihren Mitgliedsstaaten unterbinden.
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Verschwörungstheoretische Erklärungsmuster, auch wenn sie vorgeben „für das Volk“ zu sprechen, sind zurückzuweisen. Die Krise nutzen wollende faschistische Gruppen sind aufzulösen.
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Nach Abschluss der Pandemie bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Auswertung: Welche Maßnahmen haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen, auf welche könnte in einem ähnlichen Fall verzichtet werden?
Proteste gegen den AfD Landesparteitag am 15. / 16. Februar in Böblingen
12. Februar 2020
Die VVN-BdA Baden-Württemberg unterstützt die Kundgebung gegen den AfD Landesparteitag am 15. / 16. Februar in Böblingen.
Das Bündnis „Böblingen bleibt bunt“ ruft für den 15. Februar, zusammen mit anderen Gruppen, zu Prostesten an der Kongresshalle in Böblingen auf. Unter dem Motto: „Buntes Böblingen – Für Vielfalt, Tolerant und Offenheit“ findet eine Kundegbung statt. Beginn ist um 9 Uhr. Für die VVN-BdA wird unsere Landessprecherin Ilse Kestin eine Rede halten. Am Rande der Kundgebung wird es verschiedene Infostände, u.a. von der VVN-BdA, geben.
15.2. Kundgebung vor der Kongresshalle
Beginn um 9 Uhr
Mobile Mahnwache gegen SIKO
12. Februar 2020
Soll die VVN-BdA zerschlagen werden?
25. Januar 2020
Die Finanzämter Thüringen und Saarland drohen den Landesvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie weiter Zahlungen an die Bundesvereinigung leisten. Ausserdem fordern die Finanzämter, dass die Satzungen entsprechend geändert werden sollen.
Die VVN-BdA hat darauf mit einer Presseerklärung reagiert:
Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundevereinigung durch die Finanzämter?
Am 6. Januar 2020 wurde der thüringischen Landesvereinigung (TVVdN-BdA e.V.) der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit erneut bescheinigt.
Allerdings macht das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf. Damit sind die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint. Soll die VVN-BdA zerschlagen werden? weiterlesen »
9. November – Gedenken an die Reichspogromnacht
10. November 2019